Kreissynode: Pfarrstellenplan und Schutzkonzept beschlossen

Kreissynode: Pfarrstellenplan und Schutzkonzept beschlossen

Kreissynode: Pfarrstellenplan und Schutzkonzept beschlossen

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Kreissynode: Pfarrstellenplan und Schutzkonzept beschlossen

Wolfhagen / Hofgeismar. Am Ende war die Zustimmung in der Wolfhager Stadthalle doch deutlich: Bei vier Gegenstimmen und 15 Enthaltungen stimmten die 64 anwesenden Synodalen des Kirchenkreises Hofgeismar-Wolfhagen der leicht veränderten Beschlussvorlage der Arbeitsgruppe Pfarrstellenplan zu. Vorangegangen war die ausführliche Vorstellung der Vorlage und Diskussionsrunden in den drei zukünftigen Regionen des Kirchenkreises. Hier wurde vor allem deutlich, mit welchen Sorgen die Synodalen auf die durch den Plan beschriebenen Entwicklungen sehen.

Zum Ende des Planungszeitraums 2031 werden dem Kirchenkreis voraussichtlich noch 29 Pfarrstellen zur Verfügung stehen. Damit muss der Kirchenkreis im Vergleich zum Plan, der Ende des Jahres ausläuft, 3,5 Pfarrstellen einsparen. „Uns hilft, dass wir in den letzten zwei Jahren schon ein bisschen vorgearbeitet haben“, sagte Dekan Jan Friedrich Eisenberg der Synode. Zugleich machte er deutlich, dass bis zum Ende der 2030er Jahre mit weiteren deutlichen Veränderungen zu rechnen ist: „Setzt sich die Entwicklung so fort, werden wir in unserer Landeskirche nur noch halb so viele Pfarrerinnen und Pfarrer haben als derzeit.“ Grund hierfür ist, dass die Zahl der Theologiestudierenden bei weitem nicht diejenigen ausgleichen kann, die in den Ruhestand gehen. „Leider gehe ich nicht davon aus, dass die dann noch zur Verfügung stehenden Pfarrerinnen und Pfarrer alle im Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen ihre Stelle haben wollen“, sagte Eisenberg.

Pfarrbezirke werden deutlich größer

Aufgrund dieser absehbaren Entwicklung schlug der von der Synode eingesetzte Ausschuss vor, bereits jetzt die ortsbezogenen Pfarrstellen deutlich größer zu gestalten. „Niemandem ist damit gedient, absehbar im 6-Jahres-Takt Pfarrbezirke und Kirchspiele neu zu ordnen“, ist Eisenberg überzeugt. In Zukunft gilt als Richtgröße, dass 2.500 Mitglieder für eine volle Gemeindepfarrstelle erforderlich sind. Derzeit sind es etwa 1.500. Dabei ist beim konkreten Zuschnitt jedoch zu berücksichtigen, wie viele Ortschaften diese Stellen jeweils umfassen. Die Synode war überzeugt: Es macht einen Unterschied, ob jemand für zwei, drei Orte zuständig ist oder für zehn.

Profilpfarrstellen und multiprofessionelle Zusammenarbeit in den Regionen

Dabei war es den Mitgliedern des Ausschusses wichtig zu betonen, dass mit diesem Plan auch eine Akzentverschiebung für den Dienst der Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer verbunden ist: „Niemand wird in diesen großen Einheiten noch allein für alle und alles zuständig sein. Vielmehr ist der hauptamtliche Dienst mehr und mehr in der Region im Zusammenspiel von mehreren Personen zu denken“, erläuterte Pfarrerin Jennifer Schwarz. Durch diese großen Pfarrbezirke stehen nach und nach Pfarrstellen zur Verfügung, die sich in der gesamten Region um bestimmte Aufgabenfelder kümmern. So sind zum Beispiel profilierte Pfarrstellen denkbar, die den Schulunterricht übernehmen oder die für Taufen, Trauungen und Bestattungen zuständig sind.

„Kurz gesagt: Wir wollen auf einen Pfad, der von „meine Kirche, mein Pfarrer“ weggeht und zu „meine Kirche, unsere Pfarrer“ hinführen soll“, sagte Schwarz. Zudem sind die kirchlichen Berufe vernetzt zusammenzudenken: „Verwaltungsassistentinnen, Gemeindereferenten und Kirchenmusiker sowie Pfarrerinnen und Pfarrer bilden zukünftig multiprofessionelle Teams in den Regionen.“ Das alles erfordert von den Mitarbeitern wie von den Mitgliedern die Bereitschaft umzudenken.

Synode zwischen Wagnis und Bedenken

An dieser Stelle waren die größten Bedenken der Synodalen, die einen Verlust von Bindung an die Gemeindeglieder und die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befürchten. Dies war für Dekan Eisenberg und die Mitglieder der Arbeitsgruppe keine Überraschung: „Dieser Pfarrstellenplan ist insofern ein Wagnis, weil wir uns auf einen Prozess einlassen. Sicher ist, dass wir weniger Pfarrerinnen und Pfarrer haben werden. Und wir haben eine Vorstellung davon, wo wir hinwollen. Aber der Weg dahin wird uns allen einiges abverlangen und die Prozesse werden nicht überall gleichzeitig laufen.“

Erleichtert und dankbar war der Dekan als die Abstimmung eine deutliche Zustimmung signalisierte. „Das knappe Drittel, das nicht zustimmen konnte, hat mich nicht überrascht. Dafür sind die Veränderungen, vor denen wir stehen – und die wir nun aktiv angehen wollen, bevor sie uns überrollen – zu groß.“ So sehr er von dem Entwurf überzeugt ist, gibt er zu: „Ich bin vor 20 Jahren, als ich Studium und Vikariat abgeschlossen hatte, auch mit einem anderen Berufsbild gestartet. Sich davon lösen zu müssen, ist eine Aufgabe – auch für mich.“

Nun hofft er, dass die Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck den Plan auch so genehmigt: „Wir wollen was ausprobieren, betreten quasi Neuland. Da ist die Zustimmung des Landeskirchenamtes nicht nur eine Formalie.“ Nach den Vorgesprächen, die er führen konnte, ist er aber zuversichtlich.

Schutzkonzept „Sexualisierte Gewalt“ ebenfalls beschlossen

Einmütig beschlossen die Synodalen das Schutzkonzept zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt, das eine von der Synode eingesetzte Arbeitsgruppe in den letzten Jahren erarbeitet hatte und von dieser vorgestellt wurde. Es gilt damit unmittelbar für die Arbeit des Kirchenkreises und soll den Kirchengemeinden und anderen Körperschaften im Kirchenkreis als Rahmenschutzkonzept dienen, das diese bis zum 1. Advent 2026 für sich anpassen und beschließen sollen. „Keiner kann von den Kirchenvorständen, deren Amtszeit Ende des Jahres endet, noch erwarten, diese Arbeit zu übernehmen. Zudem hat es den Vorteil, dass die Vorstände, die es in den nächsten sechs Jahren mit Leben füllen sollen, es auch wirklich gut kennen“, so Eisenberg. Dies ist wichtig, um neue Fälle so schwierig wie möglich zu machen: „Denn die Folgen sexualisierter Gewalt begleiten die Betroffenen ein Leben lang.“ Das Konzept stellt der Kirchenkreis ab sofort auf seiner Webseite als Download zur Verfügung.

Gebäudestrategieprozess und Kirchenvorstandswahl

Zu Beginn der Tagung war Dekan Jan Friedrich Eisenberg vor allem auf den aktuellen Stand des Gebäudestrategieprozesses eingegangen. Trotz des von der Landessynode Anfang Mai etwas weiter gesteckten Zeitplans will der Kirchenkreisvorstand daran festhalten, alle Gebäude des Kirchenkreises während der Herbsttagung der Kreissynode Ende September in die drei vorgegebenen Kategorien einzuordnen. Eisenberg zeigte sich vorsichtig optimistisch, dass es gelingen kann, alle Kirchengebäude so einzusortieren, dass keine kurzfristige Aufgabe oder der Verkauf anzustreben ist. Allerdings machte der Dekan klar: „Dadurch wird ja das Geld, das insgesamt für die Bauunterhaltung zur Verfügung gestellt wird, nicht mehr.“

Zudem warb er für die Kirchenvorstandswahl. Derzeit sind die Gemeinden noch mit der Kandidatenfindung beschäftigt. Spätestens am 30. Juni müssen die Kirchenvorstände die Stimmlisten dem Kirchenkreisamt übermitteln. Derzeit droht noch einigen Kirchengemeinden, dass die Wahl mangels Kandidatinnen und Kandidaten nicht stattfinden kann. Daher forderte der Dekan alle auf, in den verbleibenden zwei Wochen noch einmal die Werbetrommel zu rühren. „Es ist ein verantwortungsvolles Amt, das auch sehr schöne Seiten hat. Und eins ist sicher: Langweilig werden die nächsten sechs Jahre nicht.“

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