Kirchenvorstandswahl 2025
Am 26. Oktober 2025 werden nach 6 Jahren die Kirchenvorstände in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck neu gewählt.
Auf dieser Seite werden wir Sie bis zur Wahl über die für unseren Kirchenkreis über die wichtigen Themen informieren und hoffentlich motivieren, an der Wahl im Oktober 2025 teilzunehmen.
Auch die Landeskirche stellt die zentralen Infos ebenfalls auf einer Sonderseite zusammen: www.zeichensetzen2025.de.
Ingrid Zeisberg-Heinemann und Johannes Ickler sind Kirchenvorstände in Bad Emstal-Sand.
Die Wahlen am 26. Oktober rücken näher und bereits ab dem 26. September kann die Briefwahl beantragt und online gewählt werden.
Wir fassen hier die wichtigsten Fragen und die Antworten für diese Phase der Wahl zusammen:
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Wer kann wählen?
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Werde ich über die Wahl noch persönlich informiert?
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Wo und wann kann ich wählen?
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Warum kann ich in Kelze, Meimbressen und Niederlistingen nicht wählen?
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Kann man nur am 26. Oktober wählen?
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Gibt es bei der Briefwahl etwas zu beachten?
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Ich werde erst am Wahltag 14 - kann ich trotzdem vorab online oder per Brief wählen?
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Wie viele Stimmen habe ich?
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Muss ich alle Stimmen vergeben, die mir zur Verfügung stehen?
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Was passiert, wenn ich mehr Menschen ankreuze?
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Werde ich bei der Onlinewahl darauf hingewiesen, wenn ich zu viele Kandidat/inn/en auswähle?
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Was sind selbständige und unselbständige Stimmbezirke?
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Wie erfahre ich, wer gewählt wurde?
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Kann der neue Kirchenvorstand auch wieder Menschen berufen?
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Wann werden die neuen Kirchenvorstände in ihr Amt eingeführt?
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Ich habe eine Frage, die noch nicht beantwortet wurde!
Alles umsonst? Hoffentlich nicht!
Was ein Kirchenvorstand zu tun hat

Straße kehren, Talar bügeln, Orgelpfeifen polieren. Und das alles umsonst? Nein, diese Aufgaben gehören nicht zum Job eines Kirchenvorstandes. Nur „umsonst“ stimmt, denn Geld gibt es für das Engagement nicht. Es ist ein Ehrenamt. Am 26. Oktober werden die neuen Kirchenvorstände gewählt. Reinhard Berger stellt 10 Fragen an Pfarrerin Ulrike Joachimi, Beauftragte für die Kirchenvorstandswahl 2025. Sie erklärt, was die Vorstandsmitglieder zu tun haben.
1. Hat ein Kirchenvorstand überhaupt etwas zu melden? Oder sind die Mitglieder nur unbezahlte Hilfskräfte?
Ja, dieses Vorurteil höre ich immer mal wieder, aber das Gegenteil ist der Fall: Ohne den Kirchenvorstand läuft nichts in der Gemeinde. Er ist das oberste Leitungsorgan und Motor der Kirchengemeinde. Hier beraten ehrenamtliche Mitglieder – gewählt und berufen – gleichberechtigt zusammen mit Pfarrern und Pfarrerinnen.
2. Vereinfacht ausgedrückt: Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für die Gestaltung des Gemeindelebens?
Ja, Verantwortlichkeit trifft es gut. Der KV schaut, was aktuell zu tun ist und er entwickelt anhand der Zeichen der Zeit und nach einer Analyse eine Perspektive. Er trägt Verantwortung für das Gemeindeleben und gestaltet es mit: stellt Geld zur Verfügung, trägt Sorge für Schutz- und Hilfsbedürftige und hat mit Verwaltung von Geld und Gebäuden zu tun.
3. Was sagt die Praxis? Und was ist mit dem Alltag der Gemeindeglieder?
In der Praxis ist die Arbeit des Kirchenvorstandes eingebunden in ein Netz von Mitarbeitern. Kirchenmusik, Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Bildungsarbeit wie Frauen- oder Männerfrühstück, aber auch Jahresfeste und kreative Aktionen werden von vielen Aktiven gestaltet – oft im Miteinander mit Vereinen.
4. Ist der Kirchenvorstand auch für die Gestaltung des Gottesdienstes zuständig?
Der Kirchenvorstand trägt eine Mitverantwortung und „wacht über die Verkündigung in Wort und Sakrament“, wie es die Grundordnung* beschreibt. In vielen Gemeinden übernehmen Kirchenvorstände wichtige Aufgaben im Gottesdienst (Lesungen, Küstertätigkeiten wie Blumendienst, läuten, Kollekte) oder sind in Doppelfunktionen tätig als Organist, Lektor oder Prädikant. Dies sind aber keine originären Aufgaben eines KVs.
5. Aber die Vorbereitung des Gottesdienstes gehört doch sicherlich zu seinen Aufgaben.
Ja, der Rahmen soll stimmen, es muss laufen und Sinn haben, gegebenenfalls braucht es einen Plan B. Ein „Darüber-Wachen“, wie es die Grundordnung beschreibt, und die Mitarbeit je nach Situation, Notwendigkeit und Begabung. Darin sehe ich die Aufgabe des KVs.
6. Dann geht´s auch noch ums Geld. Wer verwaltet die Kollekte und führt die Gemeindekasse?
Die Kollekte wird gezählt, eingetragen, eingezahlt. Die Finanzen einer Gemeinde werden vom Kirchenkreisamt verwaltet und überprüft. Der KV beschließt Haushalte. Alle Kirchenmitglieder können zu festgelegten Fristen Einsicht in den Haushalt nehmen und sich informieren, wohin das Geld geht.
7. Welchen Job haben Küster und Küsterin? Unterstützen sie die Arbeit des Vorstandes oder umgekehrt?
Er unterstützt die Arbeit des Kirchenvorstandes beispielsweise durch Vor- und Nachbereitung des Gottesdienstes und Reinigung der Kirche. Vielerorts sind (bezahlte) Küsterstunden drastisch gekürzt oder abgeschafft worden. Dann muss im Kirchenvorstand geklärt werden, wer diese Aufgaben übernimmt bzw. ob man es sich leisten kann, z.B. eine Reinigungsfirma zu beauftragen.
8. Wird in den Sitzungen nach dem demokratischen Prinzip abgestimmt?
Ja. Auf Wunsch wird auch geheim abgestimmt. Entscheidungen werden mit der einfachen Mehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei Wahlen das Los. Wer am Verhandlungsgegenstand persönlich beteiligt ist, darf nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kirchenvorstands bei der Verhandlung anwesend sein und enthält sich der Stimme.
9. Wie viel Gewicht hat bei Abstimmungen das Votum des Pfarrers? Kann er überstimmt werden?
Selbstverständlich. Pfarrer sind gleichberechtigte Mitglieder des Gremiums, auch bei der Abstimmung. Ausnahme: Bei Stimmengleichheit, wenn er den Vorsitz innehat. Unsere Grundordnung sieht übrigens vor, dass der KV in erster Linie ein berufenes oder gewähltes Mitglied zum Vorsitz wählt, wozu wir ausdrücklich ermutigen. Die Geschäftsführung liegt dagegen fast immer in Händen des Pfarrers bzw. der Pfarrerin.
10. Letzte Frage: Kann ein Mitglied des Kirchenvorstands während der sechsjährigen Wahlperiode aussteigen?
Ja. Wir ermutigen ausdrücklich dazu, sich von der langen Amtszeit nicht abschrecken zu lassen. Es ist absolut in Ordnung, wenn man aus privaten oder beruflichen Gründen vorzeitig zurücktritt.
*Grundordnung: Sie ist eine Art Grundgesetz der Landeskirche und beschreibt die Prinzipien und Werte, nach denen wir unseren kirchlichen Auftrag erfüllen, wie wir organisiert sind und welche Rechte und Pflichten Mitglieder haben.
Meilensteine auf dem Weg zu neuen Kirchenvorständen
Die Wahlen zum Kirchenvorstand sind in der der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck durch die Grundordnung, das Kirchengesetz über die Wahl und Berufung zum Kirchenvorstand und die Verordnung über das Online-Wahlverfahren bei den Kirchenvorstandswahlen geregelt.
Daraus ergibt sich folgender Zeitplan bis zur Verabschiedung der amtierenden und die Einführung der neuen Kirchenvorstände:
Wann: 26.09.2025
Was: Beginn von Online-Wahl und Briefwahl
Wer: Wahlberechtigte
Wann: 28.09.2025
Was: Aufruf zur Wahl mit Bekanntgabe der Kandidierenden
Wer: Pfarramt
Wann: 19.10.2025
Was: Ende der Online-Wahl
Wer: Wahlberechtigte
Wann: 26.10.2025
Was: Urnenwahl und letzte Abgabemöglichkeit für Briefwahlstimmen
Wer: Wahlvorstände
Wann: 02.11.2025
Was: Bekanntgabe der Gewählten im Gottesdienst
Wer: Pfarramt
Wann: 09.11.2025
Was: Ende der Widerspruchsfrist gegen das Wahlergebnis
Wer: Wahlberechtigte
Wann: 09.11.2025
Was: Zeitraum zur Verabschiedung und Einführung der Kirchenvorstände (bis 25.01.2026)
Wer: Pfarramt
Wann: 28.02.2025
Was: Frist für die Beantragung und Meldung der Größe des neuen Kirchenvorstands, der Anzahl der Stimmbezirke, Wahllokale und deren Öffnungszeiten an das Kirchenkreisamt und den Kirchenkreisvorstand
Wer: Kirchenvorstand
Wann: 20.03.2025
Was: Frist für die Genehmigung der Größen der Kirchenvorstände, Stimmbezirke und Wahllokale
Wer: Kirchenkreisvorstand
Wann: 25.05.2025
Was: Wahlvorschläge können eingereicht werden (bis 15.06.2025)
Wer: Gemeindeglieder
Wann: 16.06.2025
Was: Prüfung der Wahlvorschläge und Aufstellung der Stimmliste (bis 29.06.2025)
Wer: Kirchenvorstand
Wann: 22.06.2025
Was: Auslegung der Wählerlisten in den Pfarrämtern (bis 29.06.2025)
Wer: Pfarramt
Wann: 30.06.2025
Was: Übermittlung der Stimmlisten an das Kirchenkreisamt
Wer: Kirchenvorstand