28/10/2025 0 Kommentare
Kirchenvorstandswahl 2025: Neue Mitglieder gewählt, Beteiligung sinkt leicht
Kirchenvorstandswahl 2025: Neue Mitglieder gewählt, Beteiligung sinkt leicht
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Kirchenvorstandswahl 2025: Neue Mitglieder gewählt, Beteiligung sinkt leicht
Hofgeismar-Wolfhagen. 11.320 Gemeindeglieder im Kirchenkreis Hofgeismar-Wolfhagen haben gesprochen und in 56 Kirchengemeinden aus den 453 Kandidatinnen und Kandidaten Mitglieder in die neuen Kirchenvorstände gewählt. Nach der Onlinewahl und der Briefwahl waren am vergangenen Sonntag über 80 Wahllokalen geöffnet. „Mein Dank geht zunächst an die vielen Mitarbeitenden in den Wahlvorständen, die die Urnenwahl möglich gemacht haben“, sagt Dekan Jan Friedrich Eisenberg. „Aber ich will auch dem Wahlteam im Landeskirchenamt danken, dass die Onlinewahl betreut hat sowie meinen Kolleginnen und Kollegen in den Pfarrämtern. Ich weiß, wie viel Arbeit und Verantwortung die Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer mit den Wahlen haben. Denn es ist ein wichtiger Dienst, um die Gemeinden wirklich evangelisch zu leiten.“
Wahlbeteiligung leicht gesunken
Insgesamt machten 24,7% der Wahlberechtigten im Kirchenkreis von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Damit sank die Quote im Vergleich zum Jahr 2019 um 2,4 Prozentpunkte. Damals hatten im Kirchenkreis Hofgeismar 25,9% gewählt und im Kirchenkreis Wolfhagen 29,0%. Die höchste Wahlbeteiligung mit 71,4% erreichte die Kirchengemeinde Leckringhausen. Hier nahmen 20 der 28 Wahlberechtigten an der Wahl teil. „Auf dieses Spitzenergebnis werden wir 2031 wohl verzichten müssen, denn diese Kirchengemeinde vereinigt sich zum 1. Januar 2026 mit der Kirchengemeinde Wolfhagen“, sagt Pfarrer Sven Wollert, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit des Kirchenkreises.
Die geringste Wahlbeteiligung ist auch 2025 in Hofgeismar zu verzeichnen: In der Gesundbrunnen-Gemeinde nahmen nur 12,4% ihr Wahlrecht wahr. 2019 hatte noch die Stadtkirchengemeinde Hofgeismar mit 16,0% am Ende des Feldes gelegen. Auf der Sonderseite seiner Webseite zur Wahl hat der Kirchenkreis die Wahlbeteiligungen aller Kirchengemeinden zusammengestellt.
„Nach dem positiven Zahlen der Onlinewahl hatte ich darauf gehofft, dass mehr Menschen als vor sechs Jahren ein Zeichen setzen und mit ihrer Stimme den neuen Kirchenvorstandsmitgliedern Rückenwind geben“, sagt Eisenberg. „Das stürmische, nass-kalte Wetter am Sonntag hat sicherlich nicht geholfen, um Menschen zum Gang zu den Wahllokalen zu motivieren. Aber man wird vor Ort schauen, ob dies der einzige Grund ist, wenn die Wahlbeteiligung gesunken ist.“ In Frage kämen z. B. die Kommunikationsstrategien vor Ort, aber auch Themen, die lokal oder allgemein die Bindung zur evangelischen Kirche belasten. Im landeskirchlichen Vergleich liege der Kirchenkreis aber immer noch über dem Durchschnitt.
Berufungen noch vor der Einführung möglich
Die Kirchenvorstände haben oder werden die Wahlergebnisse in diesen Tagen noch amtlich feststellen und dann ab dem kommenden Sonntag in den Gottesdiensten sowie auf anderen Wegen bekannt geben. Danach beginnt eine einwöchige Frist, in der die Wählerinnen und Wähler Widerspruch einlegen können.
Noch vor der Einführung der Kirchenvorstände können die Gewählten mit den Pfarrerinnen und Pfarrern der Gemeinden entscheiden, ob sie bereits Berufungen aussprechen wollen. Dafür stehen pro Kirchengemeinde mindestens drei Plätze in den Vorständen zur Verfügung. Anders als früher gibt es dafür aber keine zeitliche Begrenzung mehr. „Seit 2025 ist es möglich, über die gesamte Amtszeit hinweg Mitglieder zu berufen – sofern die Maximalzahl noch nicht erreicht ist“, erläutert Pfarrer Sven Wollert. „Insbesondere gilt das für Jugendliche unter 18, die nach dem Willen der Landessynode in jeder Kirchengemeinde in den Vorständen vertreten sein sollen.“ Da diese aber noch nicht wählbar sind, können sie nur auf dem Weg der Berufung Mitglied werden – als minderjährige noch ohne Stimmrecht, mit dem 18. Geburtstag dann als Vollmitglied.
Die neuen Kirchenvorstände werden in einem Gottesdienst in ihr Amt eingeführt. Erst damit endet auch die Amtszeit der Vorstände, die 2019 gewählt wurden. Dies muss nach dem Wahlgesetz zwischen dem 9. November 2025 und dem 25. Januar 2026 geschehen. Es zeichnet sich ab, dass die meisten Gemeinden den Advent für den Wechsel nutzen. Kirchengemeinden, die zum 1. Januar 2026 vereinigt werden, müssen sich aber auf jeden Fall bis ins neue Jahr gedulden.
Dank an die bisherigen Kirchenvorstände
„Ich danke allen, die in den letzten sechs Jahren das Amt getragen haben“, betont Jan Friedrich Eisenberg. „Als sie sich 2019 zur Kandidatur bereit erklärt haben, konnte keiner ahnen, vor welchen Herausforderungen die Vorstände gleich zu Beginn ihrer Amtszeit stehen würden.“ Die Corona-Pandemie habe auch in den Kirchengemeinden und Vorständen einige Belastungsproben mit sich gebracht. „Da ging es uns natürlich nicht besser als der Gesellschaft insgesamt.“ Seit Herbst 2024 habe zudem der Gebäudeprozess viel Arbeit gemacht und die Vorstände vor schwierige Entscheidungen gestellt. „Und dennoch hoffe ich, dass am Ende dieser sechs Jahre die positiven Seiten, die dieses wichtige Amt in unseren Gemeinden hat, überwiegen. Ich danke allen, die nun ausscheiden oder neue sechs Jahre vor sich haben, ganz herzlich für ihren Dienst!“
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